1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren
auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über
Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige
und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für
die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben
können wir jedoch nicht übernehmen, soweit uns
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den
Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln
und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden.
Verstößt der Empfänger hiergegen, so richtet
sich unser Anspruch nach den gesetzlichen Regelungen.
3. Der Makler ist berechtigt, auch für den Auftraggeber
entgeltlich tätig zu werden.
4. Für den Fall der Vorkenntnis verpflichtet sich
der Empfänger, diese binnen 5 Tagen schriftlich unter
Darlegung der genaueren Umstände mitzuteilen.
5. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt
3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei
Abschluss eines Mietvertrages hat der Mieter zwei Monatsmieten
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage des
Vertragsabschlusses zu zahlen. Bei Anpachtung von gewerblichen
Objekten berechnet sich die Provision nach der Pachthöhe
( Pachthöhe x Laufzeit ). Hieraus ist eine Provision
von 3 % mindestens jedoch drei Monatsmieten zu zahlen. Diese
Provisionsvereinbarung gilt auch für den Fall des Erwerbs
oder der Anmietung eines anderen als des nachgewiesenen
Objektes, soweit die Verträge als wirtschaftlich gleichwertig
sind.
6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande
kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich
mitzuteilen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über
ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen
ist.
7. Unser Provisionsanspruch entsteht auch , wenn der Vertrag
zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen,
wenn die Verträge wirtschaftlich gleichwertig sind.
8. Die Besichtigung eines angebotenen Objektes, eine weitere
Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen
mit dem Verkaufsinteressenten gilt als Annahme der Maklerofferte
unter gleichzeitiger Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide
Teile München, soweit gesetzlich zulässig.